Schlitz. Mit großer Verwunderung hat die CDU-Fraktion den Leserbrief des geschäftsführenden Vorstands der TSG Schlitz in Verbindung mit der Errichtung eines Beachvolleyball Platz zur Kenntnis genommen. (Siehe Leserbrief vom 10.07.2021 im Schlitzer Bote).
In einem verbalen Rundumschlag werden hierin die aktuellen Themen aus der Stadtverordnetenversammlung kritisiert mit der finalen Bitte, das geplante Projekt am ehemaligen Tennisheim in zwei Abschnitte zu teilen und die drei Beachvolleyballfelder noch in diesem Jahr umzusetzen.
Zum Sachverhalt
Um das Thema nun unter dem Aspekt Verlässlichkeit zu prüfen, sollte man sich die Fakten anschauen.
Der Beschluss in der Stadtverordnetenversammlung vom 31.08.2020 wurde wie folgt geschlossen:
„Der Magistrat wird beauftragt, zeitnah und in Absprache mit den Verantwortlichen der Abteilung Volleyball der TSG Schlitz zu prüfen, ob die Tennisplätze am Karlshof zu Beachvolleyballplätzen umgerüstet oder um solche erweitert werden können. Sollte der Magistrat bereits andere Vorstellungen zur Weiternutzung des Areals entwickelt haben, ist der Abteilung Volleyball ein anderes, geeignetes Gelände anzubieten. Die Anlage sollte neben der Nutzung für den Vereinssport durch die TSG auch als Freizeitangebot für Bürgerinnen und Bürger sowie touristisches Angebot genutzt werden können. Die Betriebskosten sind entsprechend zwischen Verein und Stadt Schlitz aufzuteilen.“
Das Gelände ist seit dem 18.06.2021 im Besitz der Stadt Schlitz mit der Auflage, es weiterhin für sportliche Zwecke zu nutzen.
Der Magistrat beabsichtigt, die Wünsche der TSG Volleyballer auf diesem Areal umzusetzen. Hierzu soll eine maximale Förderung über das sog. IKEK Programm erzielt werden. Wie wahrscheinlich der eine oder andere Privatmann weiß, darf man erst mit dem Bau oder Umbau von geförderten Maßnahmen beginnen, wenn der Förderbescheid vorliegt. Für die Beantragung der Förderung ist jedoch ein Plan notwendig. Würde man jetzt schon z. B. zwei Plätze herrichten, ohne genau zu wissen, was auf den restlichen Flächen passiert, dann ist dies aus Sicht der CDU ein gewisser Schnellschuss mit negativen Auswirkungen auf die staatliche Förderung.
Worin liegen die Differenzen?
Aus Sicht der CDU ist auf diesem Gelände ebenfalls ein Mini-Soccerplatz mit Kunstrasen und Beleuchtung möglich. Dieser könnte dann von allen Fußballern im Schlitzerland - egal ob jung oder alt - fast ganzjährig genutzt werden. Erst Gespräche mit Fachleuten haben gezeigt, dass man dies am besten auf der Drainage eines der beiden alten Tennisplätze ermöglichen könnte.
Dies entspricht jedoch nicht unbedingt den Vorstellungen der TSG Abteilung Volleyball, die gerne die gesamte Fläche zu drei Beachvolleyball Felder umbauen möchte.
Die CDU ist weiterhin der Auffassung, das Gelände als Freizeit- und Sportstätte zu entwickeln, aber dabei keinen Schnellschuss zu machen.
Verwunderlich
Dass nun aber der komplette geschäftsführende Vorstand mit einem Rundumschlag die Kommunalpolitiker speziell der CDU-Fraktion derartig angreift, verwundert jedoch, gerade wenn man sieht, was in der Vergangenheit mit der Rundbahn an der Schlesischen Straße und der Unterstützung für die Vereinsarbeit doch gerade auf Initiative der CDU-Fraktion passiert ist. Erst vor kurzem wurde eine Anhebung der Pauschale für die Förderung der Jugendarbeit in den Vereinen von 10 € auf 20 € pro jugendlichem Mitglied umgesetzt, um in schwierigen Zeiten die besonderen Anstrengungen in der Nachwuchsarbeit zu honorieren.
Nimmt man aus der ganzen Diskussion etwas die Emotionen heraus, so kann man sagen, die Verlässlichkeit ist gegeben, denn Entscheidungen sind mit Weitblick gefasst worden.
CDU-Fraktion